Umweltschonendes Bauen und Modernisieren für eine nachhaltige Zukunft

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Am 1. Januar 2023 trat die neu verabschiedete Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude in Kraft. Die Bundesregierung hat durch die Einführung von neuen Förderboni und weniger strengen Voraussetzungen das Ziel, möglichst viele Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu unterstützen. Zusätzlich dazu startete ab dem 1. März 2023 auch die Förderung für den umweltfreundlichen Neubau durch die Regierung.

Bundesregierung setzt auf Klimaschutz: Reform der BEG-Förderung für Neubauten

Um den Klimaschutz zu fördern, hat die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert und neue Förderkriterien für Neubauten eingeführt. Das übergeordnete Ziel dieser Reform besteht darin, bis 2045 eine klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur zu schaffen.

Nachhaltige Renovierung mit Fokus auf langfristige Energieeinsparungen

Um den größtmöglichen Klimaschutzeffekt zu erzielen und die Fördermittel effizient einzusetzen, sollten möglichst viele Menschen die Gelegenheit erhalten, ihre bestehenden Gebäude energetisch zu sanieren, indem sie von der Förderung profitieren.

Die Sanierungsförderung bietet den Bürgern nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern ermöglicht es ihnen auch, langfristig Geld zu sparen, indem sie ihre alten Fenster, Außentüren und Heizungsanlagen durch energieeffiziente Modelle ersetzen.

Wenn jemand plant, eine vollständige Sanierung durchzuführen und dabei finanzielle Unterstützung beantragen möchte, sollte er sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wenden. Für den Austausch von Fenstern, Türen oder Heizkesseln ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die richtige Anlaufstelle. Ab sofort wird das BAFA ausschließlich für Einzelmaßnahmen zuständig sein.

Neuer Bonusförderplan mit vereinfachtem Zugriff

Eine Reform wurde eingeführt, um den Zugang zur Bundesförderung zu erleichtern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Vereinfachung des Antragsprozesses. Darüber hinaus wurden neue Förderboni eingeführt, um den Anreiz für Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen. Um möglichst vielen Antragstellerinnen und Antragstellern zu helfen, wurde die Effizienz des Förderprogramms weiter verbessert, obwohl dies eine leichte Reduzierung der Fördersätze für einzelne Bauprojekte erforderlich machte. Insgesamt hat der Bund im Vergleich zu den Vorjahren mehr Fördermittel bereitgestellt.

Ein neuer Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten wurde ab Januar 2023 eingeführt, der speziell für das serielles Sanieren gedacht ist. Mithilfe von fortschrittlichen, seriell vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen, einschließlich innovativer Installationstechniken, lassen sich die Sanierungsdauer und die Kosten erheblich verkürzen.

Zukünftig werden nur noch Wärmepumpen und Biomasseheizungen gefördert, die ab 2023 eine höhere Effizienz und einen geringen Feinstaubausstoß aufweisen. Die Förderung für den Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wurde im August 2022 eingestellt, stattdessen erhalten Gaskessel einen Heizungs-Tausch-Bonus.

Ab dem 1. Januar 2023 gelten für die BEG-Förderung neue Regeln für alle drei Teilprogramme: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Interessierte können sich über die neuesten Förderkonditionen informieren.

Neue Maßnahmen für nachhaltige Bauprojekte: Überarbeitete Förderrichtlinien seit März 2023

Seit dem 1. März 2023 gewährt die Bundesregierung finanzielle Unterstützung in Form von günstigen Krediten für den Bau besonders umweltfreundlicher Gebäude. Als Standard gilt das Effizienzhaus 40. Gebäude, die das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ tragen, erhalten eine noch höhere Förderung. Diese neue Regelung wurde eingeführt, um die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren und die Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

Die Förderung von Gebäuden nimmt erstmals den vollständigen Lebenszyklus in den Fokus, indem sie alle Phasen von Bau, Betrieb und potenziellem Rückbau betrachtet. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Emissionen von Treibhausgasen zu minimieren.

Die neue Förderrichtlinie stellt klar, dass klimafreundlicher Neubau die einzige Form der finanziellen Unterstützung ist. Mit einem jährlichen Fördervolumen von 750 Millionen Euro, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds, wird der Einsatz für nachhaltiges Bauen belohnt.

Ein Effizienzhaus stellt einen festgelegten energetischen Standard für Wohngebäude dar. Es berücksichtigt den Gesamtenergiebedarf sowie die Wärmedämmung der Immobilie als maßgebliche Faktoren. Durch die Zuordnung zu einer bestimmten Effizienzhaus-Stufe kann die Energieeffizienz eines Gebäudes im Vergleich zu einem Referenzgebäude bewertet werden. Weitere Informationen zu diesem Konzept finden Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Seit dem 1. Januar 2023 ist gemäß dem Gebäudeenergiegesetz der EH-55-Standard der gesetzliche Neubaustandard. Durch diese Entscheidung hat die Bundesregierung die Vorgaben für den maximalen Primärenergiebedarf von neuen Gebäuden erhöht. Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum 1. Januar 2025 die gesetzlichen Anforderungen an den EH40-Standard anzupassen.

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