Hausratversicherung schützt vor Schäden durch Naturgewalten

0

Eine Hausratversicherung kann wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill absichern. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für bestimmte Gefahren, wie Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl ist nicht abgedeckt. Wenn ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse steht, gilt dies als Risikoausschluss und ist daher nicht versichert, wie von Bianca Boss, Vorständin des BdV, erklärt.

Hausratversicherung: Schutz für den Außenbereich

Die Hausratversicherung definiert den Versicherungsort als die im Versicherungsschein angegebene Wohnung oder das Haus. Dies schließt Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude angrenzende Terrassen mit ein. Ebenso sind Räume in Nebengebäuden wie Garagen und abschließbare Räume im Keller oder auf dem privat genutzten Dachboden versichert. Wichtig ist dabei, dass sich diese Räume auf dem Grundstück der versicherten Wohnung oder des Hauses befinden.

Um den Hausrat im Außenbereich vor Naturgewalten zu schützen, sollte man während der eigenen Abwesenheit darauf achten, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen zu lagern oder sie sicher zu befestigen. Denn ein plötzlich auftretendes Unwetter kann den Hausrat gefährden und zu Schäden führen.

Um von der Hausratversicherung bei Sturmschäden profitieren zu können, muss die Windgeschwindigkeit mindestens 62 Stundenkilometer (Windstärke 8) betragen und der Sturm als versicherungsrechtlicher Sturm eingestuft werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Hausratversicherung keine Schäden nach Überschwemmungen durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge abdeckt. Um sich gegen diese Art von Schäden abzusichern, empfiehlt es sich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen.

Versicherungsschutz bei Diebstahl im Außenbereich

Eine Hausratversicherung bietet Schutz vor verschiedenen Gefahren, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl. Einfacher Diebstahl wird hingegen nicht versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb in das Haus oder den Keller eingedrungen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Einige Versicherer haben jedoch Tarife, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren, um sicherzugehen.

Bei Fragen direkt den Versicherer kontaktieren

Eine Hausratversicherung bietet einen wichtigen Schutz für wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder. Sie schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Allerdings ist der einfache Diebstahl von der Versicherung nicht automatisch abgedeckt. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, ist es wichtig, Fahrräder ordnungsgemäß zu sichern. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und bei Fragen den Versicherer direkt zu kontaktieren.

Lassen Sie eine Antwort hier