Die KfW-Bank hat angekündigt, dass sie ab dem 16. Oktober 2023 die Bedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ verbessern wird. Eine wichtige Änderung betrifft die deutliche Erhöhung der Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens. Dadurch sollen mehr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen Zugang zu zinsverbilligten KfW-Krediten für den Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum erhalten.
Wohneigentum für Familien: KfW-Bank verbessert Kreditförderung ab Oktober 2023
Die KfW-Bank hat angekündigt, ab dem 16. Oktober 2023 die Bedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ zu verbessern. Familien mit einem Kind können nun bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro von der Förderung profitieren. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Zusätzlich steigen die Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro, je nach Anzahl der Kinder.
KfW fördert Bau und Kauf von energieeffizientem Wohneigentum für Familien
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank die Möglichkeit, den Traum vom eigenen Haus zu verwirklichen. Das Programm bietet zinsverbilligte Kredite für den Neubau oder den Ersterwerb von energieeffizientem und klimafreundlichem Wohneigentum. Dabei werden nur Häuser gefördert, die über den gesamten Lebenszyklus einen geringen CO2-Fußabdruck aufweisen. Das Programm hat das Ziel, die Wohneigentumsquote zu erhöhen und einen Beitrag zum nachhaltigen Wohnen zu leisten.
Die Förderung der KfW-Bank betrifft ausschließlich neu errichtete Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erreichen oder die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Dabei müssen die Wohngebäude nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen und somit geringe Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus aufweisen.
Um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, bietet die KfW-Bank im Rahmen der Förderung „Wohneigentum für Familien“ eine Projektförderung an. Ein Teil des Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln wird dabei von der KfW-Bank finanziert. Diese Förderung deckt alle Kosten für das Bauwerk sowie die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung ab. Zudem können auch Eigenleistungen gefördert werden, indem die Ausgaben für das Material berücksichtigt werden. Die KfW-Bank kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanzieren.
Positive Ergebnisse bei Evaluation des Baukindergeldes
Das Baukindergeld war ein erfolgreicher Anreiz für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro, wie die Evaluation des Instituts Wohnen und Umwelt zeigt.
Bei der neuen KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ spielt das steuerpflichtige Einkommen eine entscheidende Rolle. Durch die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge wird der Zugang zu dieser Förderung für eine größere Anzahl von Familien ermöglicht. Im Vergleich zum Baukindergeld hat die neue Förderung den Vorteil, dass sie den Kauf von bereits vorhandenen Immobilien ausschließt und den Schwerpunkt auf den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum legt.
Familien mit einem begrenzten Einkommen haben dank der verbesserten Bedingungen der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ nun die Möglichkeit, ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Die Erhöhung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge eröffnet ihnen neue Perspektiven und erleichtert den Zugang zu einer zinsverbilligten Finanzierung. Diese Förderung trägt nicht nur dazu bei, den Wunsch nach eigenen vier Wänden zu erfüllen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem nur energieeffiziente und klimafreundliche Häuser gefördert werden.