Ausbau der Solarenergie in Berlin: Zuschüsse für Steckersolargeräte auch für Eigentümer und Kleingartenpächter

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Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin erweitert das Förderprogramm SolarPLUS, um den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben. Ab dem 2. Oktober 2023 können Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum und Pächter von Klein- und Erholungsgärten einen Zuschuss von 500 Euro für die Anschaffung eines Steckersolargerätes beantragen. Bisher waren nur Mieter antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt digital über die Internetseite der IBB Business Team GmbH (IBT).

Berlin auf dem Weg zu 25% Solarstrom: Solarausbau wird vorangetrieben

Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, legt großen Wert auf den Ausbau der Solarenergie in Berlin, um das Ziel der Klimaneutralität vor dem Jahr 2045 zu erreichen. Dabei sollen alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mitwirken und gezielt unterstützt werden. Jedes Dach, jeder Balkon und jede Gartenlaube kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass 25 Prozent des Stroms in Berlin aus erneuerbaren Energien stammen.

Im ersten Halbjahr 2023 wurden in Berlin bereits 4.863 neue Solaranlagen installiert, was einen neuen Rekord darstellt und das Engagement der Bevölkerung für erneuerbare Energien unterstreicht. Durch den Einsatz von Balkonkraftwerken können die Berlinerinnen und Berliner nicht nur umweltfreundlichen Strom erzeugen, sondern auch ihre Energiekosten reduzieren.

Das erweiterte Förderprogramm SolarPLUS in Berlin hat seit Februar 2023 bereits rund 3.000 Zuschüsse für Balkonkraftwerke bewilligt. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt sicherstellen, dass noch mehr Bürgerinnen und Bürger von den Vorteilen der Solarenergie profitieren können. Über 100.000 Eigenheime und 71.000 Gartenlauben können nun von der Förderung profitieren, was einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität darstellt.

Steckersolargeräte: Förderantrag vor dem Kauf stellen!

Um eine Förderung für Steckersolargeräte zu beantragen, müssen Interessierte den Antrag auf der Website der IBB Business Team GmbH stellen. Dort finden sie auch Informationen über weitere Fördermodule im Rahmen des SolarPLUS-Programms und erfahren, wie diese miteinander kombiniert werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass der Förderantrag vor dem Kauf des Steckersolargeräts gestellt werden muss. Beachten Sie, dass die Förderung von Speichern für Steckersolargeräte nicht möglich ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mehrere Steckersolargeräte zu fördern, beispielsweise für den Erstwohnsitz und einen gepachteten Garten.

Sicherheit: Steckersolargerät muss ordnungsgemäß befestigt werden

Es ist essentiell, vor dem Kauf eines Steckersolargeräts den passenden Standort zu prüfen. Dieser sollte frei von Verschattungen sein und eine optimale Ausrichtung zur Sonne bieten. Zudem muss das Gerät sicher befestigt oder aufgestellt werden können. Das Portal Solarwende Berlin stellt umfangreiche Informationen und nützliche Tipps rund um Steckersolargeräte zur Verfügung. Hier finden Sie alles, was Sie benötigen, um die bestmögliche Effizienz aus Ihrem Solargerät zu erzielen.

Kleingartenpächter müssen die Zustimmung der Grundstückseigentümer einholen, wenn sie ein Steckersolargerät auf einem Dach installieren möchten. Für die Anbringung oder Aufstellung des Geräts an Terrassen, Zäunen, Fassaden oder ebenerdig ist hingegen keine Zustimmung erforderlich.

Keine Anmeldung im Marktstammdatenregister für Insel-Solargeräte erforderlich

Wenn Steckersolargeräte nicht mit dem Stromnetz verbunden sind, können sie als Inselanlagen betrieben werden. In diesem Fall müssen sie nicht im Marktstammdatenregister angemeldet und registriert werden.

Steckersolargeräte: Finanzierung durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Das Förderprogramm SolarPLUS in Berlin beinhaltet die finanzielle Unterstützung von Steckersolargeräten als Teil des Masterplans Solarcity. Bisher wurden bereits über 8.520 Anträge gestellt, wovon 3.774 Anträge speziell für Steckersolargeräte eingegangen sind. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, die dafür sieben Millionen Euro bereitgestellt hat. Mit diesem Budget können bis zu 14.000 Anträge gefördert werden.

Berlin macht weiterhin große Fortschritte beim Ausbau der Solarenergie. Im Jahr 2022 wurden bereits 3.700 neue Solaranlagen mit einer Leistung von 32,9 Megawatt Peak (MWp) installiert, was einem Anstieg von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Anteil von Solarstrom am Berliner Strommix beträgt nun 3,5 Prozent. Auch im Jahr 2023 setzt sich der positive Trend fort, denn zwischen Januar und Juli wurden bereits 4.863 neue Solaranlagen hinzugefügt. Insgesamt gibt es in Berlin nun über 20.000 Solaranlagen, was das Land zu einem führenden Bundesland beim Ausbau von Solarenergie macht.

Durch die Erweiterung des Förderprogramms SolarPLUS in Berlin haben nun auch Eigentümer und Kleingartenpächter die Möglichkeit, Zuschüsse für Steckersolargeräte zu erhalten. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Metropole und verdeutlicht, dass jeder Einzelne einen Beitrag zum Solarausbau leisten kann. Mit einem Balkonkraftwerk können die Bürger nicht nur ihren eigenen Strom produzieren, sondern auch ihre Energiekosten senken.

Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es den Bewohnerinnen und Bewohnern Berlins, ihren eigenen Strom zu erzeugen und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken. Die steigende Anzahl neuer Solaranlagen in der Stadt zeigt, dass das Interesse an erneuerbaren Energien wächst. Die Förderung von Steckersolargeräten im Rahmen des Programms SolarPLUS ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der Solarenergie in Berlin voranzutreiben und die Klimaziele der Stadt zu erreichen.

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