Änderungen beim Antragsverfahren und Zuständigkeit für Zuschussvergabe ab 2024

0

Die Beheizung von Bestandshäusern mit Holz- und Pelletheizungen ist nicht nur umweltfreundlich, sondern auch beliebt. Im Jahr 2023 gibt es gute Neuigkeiten für diejenigen, die eine Biomasseheizung einbauen möchten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt von der Haushaltssperre unberührt, sodass Förderanträge für neue Heizungen gestellt und bewilligt werden können. Dies eröffnet Hausbesitzern die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung beim Einbau einer Biomasseheizung in Anspruch zu nehmen.

Emissionsgrenzwerte einhalten: Staubemissionsgrenzwert bei Biomasseheizungen begrenzt auf 2,5 mg/m³

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Hausbesitzern attraktive Zuschüsse für den Einbau von Biomasseheizungen. Ab einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt können sie einen Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Diese Förderung gilt jedoch nur, wenn die Biomasseheizungen in Kombination mit einer Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage betrieben werden. Zusätzlich müssen die Heizungen besonders effizient sein, mit einem Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 Prozent und einer Staubemission von höchstens 2,5 Milligramm pro Kubikmeter.

Reduzierte Förderung bei schnellem Heizungsaustausch mit Biomasseheizungen

Für Hausbesitzer, die ihre Heizung schneller als vorgeschrieben austauschen, gibt es einen besonderen Bonus – den Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser Bonus wird jedoch nur bei Biomasseheizungen gewährt, die in Kombination mit einer Solarthermieanlage, einer Photovoltaikanlage zur Warmwasserbereitung oder einer Warmwasserwärmepumpe installiert werden. Im Jahr 2024 beträgt der Bonus 25 Prozent und wird schrittweise reduziert. Ab dem 1.1.2037 entfällt der Bonus vollständig.

Biomasseheizungen, die den strengen Staubemissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter einhalten, werden mit einem Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gefördert. Diese finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, die Umweltbelastung durch Staubemissionen zu reduzieren und den Einsatz umweltfreundlicher Heizungsanlagen zu fördern.

Maßnahme vor Förderzusage auf eigenes Risiko möglich

Ab dem 1.1.2024 werden im Antragsverfahren für die Förderung von Biomasseheizungen Änderungen eingeführt. Bei Antragstellung muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen. Dieser Vertrag kann storniert werden, wenn die Förderung nicht bewilligt wird. Darüber hinaus muss der Vertrag das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. Es ist möglich, mit der Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage zu beginnen, allerdings auf eigenes Risiko.

Die KfW wird ab dem 1.1.2024 die Zuschussvergabe für Heizungsanlagen übernehmen, während das BAFA nur noch für den Bau von Gebäudenetzen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik außerhalb der Heizung zuständig sein wird.

Staatliche Unterstützung für Holz- und Pelletheizungen bei Gesamtsanierung

Auch im Rahmen einer umfassenden Sanierung zur Erreichung des energetischen Niveaus eines Effizienzhauses wird der Einbau von Holz- und Pelletheizungen staatlich gefördert. Der Zuschuss für die Gesamtsanierung kann bis zu 45 Prozent der Kosten betragen. Damit erhalten Hausbesitzer eine finanzielle Unterstützung bei der Modernisierung ihrer Heizungsanlage und können gleichzeitig von den Vorteilen einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Beheizung profitieren. Die Förderung trägt dazu bei, die Kosten der Sanierung zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Auch nach dem 1.1.2024 ist es weiterhin gestattet, Heizungsanlagen auf fester Biomasse in Bestandsgebäuden und Neubauten einzubauen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sichert diese Möglichkeit auch nach dem genannten Datum.

Holz und Pellets als klimaneutrale Option anerkannt und klassifiziert

Eine wichtige Neuerung betrifft die Klassifizierung von Holz und Pellets als klimaneutrale Option. In der ursprünglichen Version des GEG wurden sie anders eingestuft, jedoch erfüllen sie nun das 65%-EE-Ziel. Dies bedeutet, dass sie einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie haben und somit eine umweltfreundliche Alternative zur konventionellen Heizung darstellen. Diese Änderung unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger Energienutzung.

Neue Konditionen: Holz- und Pelletheizungen weiterhin attraktiv

Die aktuellen Konditionen und Vorteile für Holz- und Pelletheizungen im Jahr 2023 bieten Hausbesitzern attraktive Fördermöglichkeiten. Mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Kosten, einem Klimageschwindigkeitsbonus und einem Emissionsminderungszuschlag können die finanziellen Aufwendungen für den Einbau einer Biomasseheizung erheblich reduziert werden. Die Förderung ermöglicht es Hausbesitzern, auch in Zukunft Heizungsanlagen auf Basis fester Biomasse einzubauen und somit umweltfreundlich und energieeffizient Gebäude zu beheizen.

Lassen Sie eine Antwort hier