Energieausweis: Beschreibung, Notwendigkeit und was er eigentlich kostet
Der Energieausweis: Was er ist und warum er vorhanden sein muss
Seit 2014 besteht die Pflicht dazu, einen Energieausweis vorlegen zu können. Das gilt bei allen Angeboten für Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Wer dieser Pflicht als Eigentümer nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Die Grundlage für diese Verpflichtung liefert das Gebäudeenergiegesetz, das an die Stelle der Energieeinsparverordnung getreten ist. Käufer und Mieter sollen demnach die Möglichkeit haben, sich bewusst für ein Gebäude zu entscheiden und dazu zählt eben auch das Wissen um den energetischen Zustand sowie um den Energieverbrauch der Immobilie. Bei einem bereits länger bestehenden Mietverhältnis können die Mieter jedoch keinen Energieausweis mehr nachfordern. Außerdem sind Gebäude, die eine Nutzfläche von unter 50 m² haben, von der Ausweispflicht befreit. Für Baudenkmäler muss ebenfalls kein Energieausweis vorgelegt werden.
Darum ist der Energieausweis nötig
Die Energieeffizienz von Gebäuden soll so gut wie möglich sein. Dies müssen Eigentümer und Bauherren bereits bei der Planung berücksichtigen und entsprechende energetische Maßnahmen vorsehen.
Dies gilt auch bei einer Sanierung des Bestandsgebäudes. Ändert sich die Energiebilanz durch energetische Veränderungen am Gebäude, muss die Einstufung derselben neu erfolgen. Werden jedoch nur die Türen und Fenster getauscht, ist keine Neueinstufung nötig.
Video: Wehe, wenn der Energieausweis fehlt
Käufer und Mieter sollen die Chance bekommen, auf den ersten Blick zu erkennen, wie es um die Energieeffizienz einer Wohnung oder eines Gebäudes bestellt ist. Damit ist es auch möglich, die Energiewerte von verschiedenen Immobilien miteinander zu vergleichen.
Damit dies leichter ist, bietet der Energieausweis eine Farbskala von grün nach rot, wobei der rote Bereich für fehlende Energieeffizienz steht.
Zusätzlich gibt es Energieklassen, bei denen A+ nach dem Vorbild von Fahrzeugen und elektrischen Geräten die beste Klasse ist. Der Buchstabe H hingegen zeigt an, dass dringende energetische Maßnahmen nötig wären, denn die Energiebilanz des Gebäudes ist sehr schlecht.
Wichtiges zu den Kosten des Energieausweises
Der Eigentümer einer Immobilie ist dazu verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Für die Kosten, die zwischen 50 und 100 Euro liegen, muss er selbst aufkommen. Bei einer Vermietung des Gebäudes darf der Eigentümer die Kosten auch nicht von den Mietern zurückverlangen, es handelt sich hierbei um nicht anrechenbare Nebenkosten. Sie liegen umso höher, je größer das Gebäude ist, was freilich mit dem Aufwand des Gutachters zu tun hat.
Bietet das Haus beispielsweise bis zu sechs Wohneinheiten, kann der Energieausweis schon rund 250 Euro kosten. Wird er hingegen online beauftragt und ausgestellt, liegen die Kosten deutlich darunter. Als Faustregel kann dann von der Hälfte der üblichen Kosten ausgegangen werden.
Zudem ist der Verbrauchsausweis günstiger, da hier nur auf die Verbrauchsdaten der Hausbewohner zurückgegriffen wird. Teurer ist der Energieausweis, wenn sämtliche Daten zum Gebäude und zur Energieeffizienz desselben genutzt werden.