Verband unterstützt nationale Anpassung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

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Durch eine überarbeitete Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie möchte die Europäische Union den Energieverbrauch in Gebäuden und damit verbunden den Kohlendioxidausstoß drastisch reduzieren. Die Energy Performance of Building Directiv (EPBD) soll dazu beitragen, dass die Renovierungsquote in der EU signifikant ansteigt. Die EU verfolgt damit das Ziel, ihre energie- und klimapolitischen Ziele effektiv umzusetzen und somit einen Beitrag zum globalen Klimaschutz zu leisten.

Rahmenbedingungen für Energieeffizienz in Gebäuden müssen verbessert werden

Angesichts der Tatsache, dass der Gebäudebereich einer der größten Energieverbraucher ist, ist die Neufassung der Gebäuderichtlinie ein wichtiger Schritt, um den Energieverbrauch und den Kohlendioxidausstoß in Europa zu reduzieren. Die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der Gebäude- und Wärmenetzförderung, ist von entscheidender Bedeutung, um die Renovierungsquote zu erhöhen und energieeffiziente Technologien zu fördern.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürwortet die Forderung der Bundesregierung, dass die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie nationale Gegebenheiten berücksichtigen und Spielraum für unterschiedliche Ansätze lassen sollte. Dies liegt daran, dass sich der Gebäudebestand, das Klima und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den verschiedenen europäischen Ländern erheblich unterscheiden.

Die Möglichkeit der nationalen Regelungskompetenz ist für Deutschland von großer Bedeutung, um den Gebäudebestand effektiv anzugehen und eine erfolgreiche Modernisierung zu ermöglichen. Besonders der Quartiersansatz hat sich dabei als vielversprechende Strategie erwiesen, da er eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise ermöglicht. Zudem ist es wichtig, dass der deutsche Gesetzgeber auch in Bezug auf die Energieversorgung von Neubauten selbst entscheiden kann. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz und das neue Wärmeplanungsgesetz bieten bereits die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um diese Ziele zu erreichen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Prinzip „Fordern und Fördern“ auch weiterhin in Zeiten von Planungs- und Investitionssicherheit angewendet wird. Die Förderung der Umrüstung von Erdgas auf Wasserstoff und die Erweiterung bestehender Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien ist eine wichtige Maßnahme. Neben erneuerbarem Strom und klimaneutraler Wärme spielt Wasserstoff eine bedeutende Rolle bei der Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung.

Die angepasste Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie bietet eine vielversprechende Möglichkeit, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und damit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Durch eine erhöhte Renovierungsquote können wir unsere energie- und klimapolitischen Ziele erreichen. Dabei ist es wichtig, dass die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt werden und Spielraum für individuelle Lösungen bleibt. Eine sorgfältige Planung und Investitionssicherheit sind entscheidend, um die notwendigen Maßnahmen effektiv umzusetzen. Das bewährte Prinzip „Fordern und Fördern“ sollte weiterhin gelten, um einen reibungslosen Übergang zu klimaneutralen Energieträgern zu ermöglichen. Wasserstoff spielt hierbei eine bedeutende Rolle für die Energiewende.

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