In dem Interview mit Prof. Dr. Alexander Roßnagel, dem Sprecher der Plattform Privatheit und Hessischer Beauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, werden die Auswirkungen der neuen Aufnahmen von Straßen und Gebäuden durch Google Street View in Deutschland diskutiert. Seit 2010 hat Google den Datenbestand des Dienstes aktualisiert, wodurch Nutzer bequem von zu Hause aus potenzielle Ferienwohnungen oder das Wohnumfeld anderer Menschen erkunden können. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Veröffentlichung solcher Bilder Einblicke in die Privatsphäre gewährt und Informationen für kriminelle Zwecke genutzt werden könnten.
Google Street View und Datenschutz: Widerspruch einlegen!
Der kostenlose Dienst Google Street View finanziert sich durch die Erfassung und Verarbeitung von Nutzerdaten. Diese Daten werden von Google genutzt, um personalisierte Profile zu erstellen und individuelle Werbung zu schalten. Prof. Dr. Roßnagel betont, dass Google nicht im öffentlichen Interesse handelt, sondern seine eigenen Geschäftsinteressen verfolgt. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Nutzer ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen und Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront einlegen, um ihre Privatsphäre zu schützen.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Hausfront bei Google Street View sichtbar ist, können Sie einen Widerspruch an Google senden. Verwenden Sie dafür die E-Mail-Adresse streetview_deutschland@google.com. Sollte Google Ihren Widerspruch nicht akzeptieren, steht Ihnen die Möglichkeit offen, eine Beschwerde beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzureichen.
Unternehmen wie Google sind gemäß der Datenschutz-Grundverordnung dazu verpflichtet, die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen, bevor sie Fotos vom öffentlichen Raum machen und diese im Internet veröffentlichen. Da es jedoch nicht möglich ist, von allen Betroffenen eine Einwilligung zu erhalten, können solche Aufnahmen aufgrund eines überwiegenden berechtigten Interesses verarbeitet werden. Dennoch haben betroffene Personen das Recht, Widerspruch einzulegen, um ihre Grundrechte zu schützen.
Es ist bedauerlich, dass die Anzahl der Widersprüche gegen die Veröffentlichung der neuen Bilder von Google Street View seit dem Upload auf lediglich etwa 100.000 begrenzt ist. Dies deutet darauf hin, dass viele Menschen entweder nicht ausreichend über die möglichen Risiken des Dienstes informiert sind oder die Bedeutung ihrer informationellen Selbstbestimmung nicht vollständig erfassen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die bewusste Entscheidung, keinen Widerspruch einzulegen, auch als Ausübung der eigenen informationellen Selbstbestimmung betrachtet werden kann.
Betroffene Personen haben das Recht, ihre Privatsphäre zu schützen und ihre Grundrechte zu wahren, indem sie Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Hausfront und persönlichen Daten bei Google Street View einlegen. Nur durch dieses Vorgehen können sie sicherstellen, dass ihre informationelle Selbstbestimmung respektiert wird und ihre Privatsphäre nicht verletzt wird.