Höhere Kredithöchstbeträge für klimafreundliche Wohnungen

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Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Bundesregierung die Förderbedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die KfW führt diese Änderungen im Auftrag des BMWSB durch. Eine der wesentlichen Neuerungen betrifft die Anhebung der Einkommensgrenze, die Familien mit einem Kind zur Nutzung des Programms berechtigt. Diese Grenze wurde von 60.000 EUR auf 90.000 EUR erhöht. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Erhöhte Förderung für klimafreundlichen Wohnungsneubau

Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die KfW die Bedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ angepasst. Die Einkommensgrenze, die zur Nutzung des Programms berechtigt, wurde erhöht. Familien mit einem Kind können nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR haben. Bei jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Wohneigentumserwerb mit staatlicher Unterstützung

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Unterstützung des Wohnungsbaus verbessert die KfW die Förderbedingungen für den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Es gibt zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Die Förderung umfasst alle Kosten, einschließlich Baukosten, Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Die Förderung gilt pro Antrag für maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Dabei muss in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet sein, welches zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Baukosten und Planung vollständig durch Förderung abgedeckt

Mit der Förderung können alle Kosten für den Bau eines Wohngebäudes vollständig gedeckt werden. Das umfasst nicht nur die Ausgaben für das Bauwerk, sondern auch für Planungsleistungen, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Auch Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, können gefördert werden. Die neuen Förderbedingungen treten am 16.10.2023 in Kraft.

KfW erleichtert den Bau von klimafreundlichem Wohnraum

Die Verbesserung der Förderbedingungen für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“ ermöglicht es nun Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Die erhöhten Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Bau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes.

Die Bundesregierung fördert den Bau klimafreundlicher Wohngebäude, um Nachhaltigkeit und Energiesparen zu unterstützen. Familien, die ein neues Zuhause schaffen möchten, können von den verbesserten Bedingungen profitieren. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

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